Fairteiler - Lebensmittel retten auf dem Spittaplatz

20. Oktober 2025

Lebensmittel retten auf dem Spittaplatz

Wir retten gemeinsam Lebensmittel

– Ein FAIRteiler-Kühlschrank auf dem Spittaplatz in Burgdorf

Vom 20. Oktober bis 16. November 2025 steht auf dem oberen Spittaplatz in Burgdorf, neben der St.-Pankratius-Kirche, eine Holzhütte mit einem FAIRteiler-Kühlschrank und einem kleinen Regal. Dieses Projekt lädt alle Bürger*innen dazu ein, Lebensmittel gemeinsam zu retten, zu teilen, anstatt diese wegzuwerfen. Der Kirchenvorstand von St.-Pankratius hat beschlossen, dieses nachhaltige und solidarische Projekt auf dem Kirchengelände testweise für vier Wochen auszuprobieren.

Ein FAIRteiler ist ein öffentlicher Kühlschrank mit Regal, in dem überschüssige, aber noch genießbare Lebensmittel kostenlos abgegeben und von anderen mitgenommen werden können. Ziel ist es, Lebensmittelverschwendung zu vermeiden und das Bewusstsein für nachhaltigen Konsum zu stärken.

Alle, die etwas übrighaben oder sich etwas nehmen möchten, sind herzlich eingeladen, mitzumachen – nach dem Prinzip: Geben und Nehmen mit Verantwortung.

Die Entnahme der Lebensmittel erfolgt freiwillig und auf eigne Verantwortung.

Der FAIRteiler wird täglich von einem Team aus haupt- und ehrenamtlichen Personen gepflegt und kontrolliert.

Der FAIRteiler ist täglich zugänglich. So wird der obere Spittaplatz für einen Monat zum Treffpunkt für gelebte Nachhaltigkeit und solidarisches Teilen.

Wenn Du / Sie Interesse haben bei diesem Projekt mitzumachen, wenden Sie sich an Diakonin Wanda Gödeke (wanda.goedeke@evlka.de).

 

Erlaubt: Abgegeben werden dürfen ausschließlich einwandfreie Produkte, also keine verdorbenen, schimmeligen oder bereits geöffneten Lebensmittel.

  • Obst
  • Gemüse
  • Brot/Brötchen
  • abgepackte Waren
  • bei Kühlwaren, die laut Verpackung zwischen +2 und +8 Grad gelagert werden müssen, muss die Kühlkette eingehalten werden
  • Lebensmittel nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums (MHD) können weitergegeben werden- Lebensmittel, bei denen das Verfallsdatum bzw. Verbrauchsdatum (VD) überschritten ist, jedoch nicht
  • selbstzubereitete Speisen müssen gut verpackt oder abgedeckt sein sowie eine Zutatenliste mit Herstellungsdatum enthalten

 

Erlaubt sind nicht:

  • Produkte mit faulen und/oder schimmeligen Stellen sowie Ware mit einer glitschigen Konsistenz
  • Produkte, bei denen das Verbrauchsdatum (VD) überschritten ist
  • offene VD- und MDH-Ware
  • alkoholische Produkte
  • Energydrinks
  • Hackfleisch
  • roher Fisch
  • selbst gesammelte Pilze
  • Rohmilch- sowie Roh-Ei-Produkte
  • Kühlwaren, deren Kühlkette unterbrochen wurde
  • sogenannte „Buffet-Lebensmittel“ dürfen nicht geteilt werden, da solche Lebensmittel meist recht lange stehen, oft nicht gut gekühlt sind und durch die Kund*innen verunreinigt worden sein können

 

Der Ort ist ausschließlich für die Lebensmittelabgabe gedacht- die Ablage von anderen Dingen wie z.B. Klamotten oder Hausrat ist nicht gestattet.

Hinweis

Lebensmittel wie Hackfleisch, Geflügel oder Räucherfisch sind sehr leicht verderblich und können schnell zur Gesundheitsgefahr werden. Deshalb sieht die EU-Lebensmittelinformationsverordnung für verpackte, schnell verderbliche Lebensmittel ein Verbrauchsdatum (VD) vor – es ersetzt bei diesen Lebensmitteln das Mindesthaltbarkeitsdatum (MDH).
Das Verbrauchsdatum nennt den letzten Tag, an dem das Lebensmittel noch verzehrt werden kann. Nach dem angegebenen Datum darf das betreffende Produkt nicht mehr verkauft werden. Verbraucher:innen sollten das Lebensmittel dann nicht mehr essen, sondern wegwerfen, denn eine Gesundheitsgefährdung ist nicht auszuschließen.
Die korrekte Beschriftung besteht aus dem Aufdruck „zu verbrauchen bis:“ und dem Datum selbst oder dem Hinweis, wo das Datum zu finden ist. Außerdem gehört eine Beschreibung der einzuhaltenden Aufbewahrungsbedingungen dazu, zum Beispiel „Bei Aufbewahrung bei maximal 7 °C zu verbrauchen bis …“
Verbrauchsdatum für leicht verderbliche Lebensmittel
Die Angabe des Verbrauchsdatums ist für frisches Geflügelfleisch oder im Handel erhältliche Rohmilch, auch Vorzugsmilch genannt, verpflichtend. Bei anderen leicht verderblichen Produkten prüfen Hersteller*innen oder Händler*innen im Einzelfall, ob statt des Mindesthaltbarkeitsdatums ein Verbrauchsdatum erforderlich ist.
Auf folgenden Produkten ist häufig ein Verbrauchsdatum zu finden:
• Hackfleisch oder anderes zerkleinertes Fleisch
• frische Bratwurst
• andere frische Fleischprodukte
• geräucherter Fisch
• Feinkostsalate
• bereits geschnittene Salate

Bei fertig verpackten Lebensmitteln ist das Verbrauchsdatum auf die Verpackung oder auf ein Etikett gedruckt.
Bei Geflügelfleisch, das an der Bedienungstheke verkauft wird, muss die Kennzeichnung auf einem Schild auf oder neben dem Geflügelfleisch, auf der Verpackung oder einem daran befestigten Etikett erfolgen.
Es ist wichtig, Verbrauchsdatum und Mindesthaltbarkeitsdatum zu unterscheiden:
• Nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums kann ein Lebensmittel noch verkauft und verzehrt werden, solange es noch einwandfrei ist.
• Nach Ablauf des Verbrauchsdatums ist der Verkauf eines Produktes verboten, es gehört in den Abfall.
Quelle: Verbraucherzentrale (2022):

https://www.lebensmittelklarheit.de/informationen/das-verbrauchsdatum-ist-ernst-zu-nehmen.