FAIRteiler-Projekt in Burgdorf wird verlängert – Nachhaltig teilen auf dem Spittaplatz geht weiter
FAIRteiler-Projekt in Burgdorf wird verlängert – Nachhaltig teilen auf dem Spittaplatz geht weiter
Der FAIRteiler auf dem oberen Spittaplatz in Burgdorf bleibt auch über den ursprünglich geplanten Zeitraum hinaus bestehen:
Der Kirchenvorstand von St.-Pankratius hat beschlossen, das Projekt bis auf Weiteres fortzuführen. Damit setzt die Gemeinde ein deutliches Zeichen für gelebte Nachhaltigkeit, soziale Verantwortung und gemeinschaftliches Handeln.
Seit dem 20. Oktober 2025 steht neben der St.-Pankratius-Kirche eine Holzhütte mit Kühlschrank und Regal, in der überschüssige, aber noch genießbare Lebensmittel abgegeben und kostenlos mitgenommen werden können.
Was als vierwöchiger Testlauf begann, hat sich als wertvolle Bereicherung für das Miteinander in der Stadt erwiesen – und wird nun weitergeführt.
Ein FAIRteiler funktioniert nach einem einfachen Prinzip:
Menschen bringen Lebensmittel vorbei, die sie selbst nicht mehr benötigen, andere holen sich, was ihnen fehlt. So wird verhindert, dass gute Lebensmittel im Müll landen, und gleichzeitig entsteht ein Ort der Begegnung und gegenseitigen Unterstützung.
Damit das Angebot sicher und zuverlässig bleibt, wird der FAIRteiler täglich von einem engagierten Team aus haupt- und ehrenamtlichen Kräften gepflegt und kontrolliert. Der Zugang ist weiterhin täglich möglich, sodass der Spittaplatz ein zentraler Treffpunkt für nachhaltiges Handeln bleibt.
Mit der Verlängerung setzt St.-Pankratius ein starkes Zeichen: Gemeinsam Lebensmittel retten, Ressourcen schützen und Solidarität leben – in Burgdorf geht das weiterhin Tag für Tag.
Wer Lust hat, das Projekt aktiv zu unterstützen oder sich einbringen möchte, kann sich an Diakonin Wanda Gödeke (wanda.goedeke@evlka.de) oder an Pastorin Friederike Grote (friederike.grote@evlka.de) wenden.
Was darf abgegeben werden?
Erlaubt sind ausschließlich einwandfreie Lebensmittel:
Obst und Gemüse
Brot und Brötchen
Abgepackte Waren
Kühlwaren, sofern die Kühlkette entsprechend den Verpackungsangaben (+2 bis +8 °C) eingehalten wird
Produkte mit überschrittenem Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), wenn noch einwandfrei sind
Selbstzubereitete Speisen, sofern sie gut verpackt sind und eine Zutatenliste mit Herstellungsdatum enthalten
Was darf nicht hineingelegt werden?
Nicht erlaubt sind:
Verdorbene, schimmelige oder glitschige Lebensmittel
Produkte mit überschrittenem Verbrauchsdatum (VD), „Zu verbrauchen bis …“
Offene MHD- oder VD-Ware
Alkohol und Energydrinks; auch Produkte, die Alkohol enthalten (Pralinen etc.)
Hackfleisch und roher Fisch
Medikamente
Tabakwaren
Drogen
Selbst gesammelte Pilze
Rohmilch- und Roh-Ei-Produkte
Kühlwaren mit unterbrochener Kühlkette
„Buffet-Lebensmittel“
Außerdem ist die Hütte ausschließlich für Lebensmittel vorgesehen – andere Gegenstände wie Kleidung oder Hausrat dürfen dort nicht abgelegt werden.
Artikel von Wanda Gödeke